Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Als Mitglied der Kassenärztlichen Baden-Württemberg verfüge ich über die Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie können also ohne Überweisung direkt mit Ihrer Versichertenkarte meine Praxis aufsuchen. Bei entsprechender Indikation bzw. Notwendigkeit wird die psychotherapeutische Behandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen nach Antragsverfahren übernommen.
Meine Kassenzulassung ruht derzeit bis Juni 2026. Eine Wiederaufnahme ist für diesen Zeitpunkt geplant.
In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich das Antragsverfahren jedoch unterschiedlich gestaltet und von Ihrem Versicherungstarif abhängt, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, um die entsprechenden Modalitäten zu klären. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Abrechnung richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten für Musikerchoaching bzw. allgemeines Coaching müssen Sie auch selber tragen, da die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Wenn Sie Privatpatient sind oder Interesse an einer Behandlung auf Selbstzahlerbasis haben nehmen Sie sehr gerne Kontakt mit mir auf!
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